Reit- und Fahrverein Seckenhausen & Umgebung e.V.

Reitverein Seckenhausen

Anlage

Die Anlage ist nur noch bis Ende September 2023 nutzbar! Die Halle ist abgebaut. Der Spring- und Dressurplatz sind weiterhin bereitbar, bitte parkt dafür auf der Weide hinter dem Springplatz. Wir sind auf der Suche nach einem neuen Domizil und halten euch auf dem Laufenden.

Der Springunterricht findet derzeit am Mittwoch alle zwei Wochen in der Reithalle bei Mellis Reitershop statt. Bitte meldet euch bei unserer Sportwartin, wenn ihr Interesse habt. Die Anlagennutzung kostet 5,- € pro Paar.


Reithallen- u. Anlagenordnung

des Reit- u. Fahrverein Seckenhausen u. Umgebung e.V.

Das Reiten von mehreren Pferden in einer Halle erfordert von allen Reitern Rücksichtnahme und reiterliche Kameradschaft. Vieles regelt sich durch Höflichkeit von selbst. Um einen Reibungslosen Ablauf in der Halle sicherzustellen, sind nachstehende Punkte zu beachten.

  1. Das Reiten und die sonstige Benutzung der Reitanlage geschieht auf eigene Gefahr.
  2. Die vom Vorstand festgelegte Zeiteinteilung für Reitunterricht, Therapeutisches Reiten und Voltigierunterricht ist am „Schwarzen Brett“ ersichtlich.
  3. Zur Zeit des Therapeutischen Reitens und des Voltigierunterrichtes dürfen keine anderen Pferde in der Bahn gearbeitet werden.
  4. Während der für Reitunterricht festgesetzten Zeiten ist den Weisungen des Reitlehrers folge zu leisten.
  5. Der Unterricht von fremden Reitlehrern, auch von Privatpersonen, in der Reithalle bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.
  6. Befinden sich Reiter in der Reitbahn ist vor dem Öffnen der Bahntür „Tür frei“ zu rufen und die Antwort „Ist frei“ abzuwarten.
  7. Das Auf- u. Absitzen erfolgt in Zirkelmitte.
  8. Halten und Schritt auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab.- u. Galoppreitende frei zu machen.
  9. Wird die Reitbahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich.
  10. Befinden sich mehr als zwei Reiter in der Bahn, erfordert das Longieren und Springen die Zustimmung der Reiter.
  11. Während der Pflegearbeiten der Reitanlagen haben alle Reiter die Reitbahnen mit ihren Pferden unverzüglich zu verlassen. Hierbei haben die Reiter im eigenen Interesse Rücksicht auf den Pflegedienst zu nehmen und nicht umgekehrt.
  12. Das Springen ist nur mit Reitkappe gestattet. Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich eine Reitkappe zu tragen.
  13. Die Benutzung der Hindernisse ist statthaft, sie sind nach Benutzung unverzüglich an den alten Platz zurückzustellen.
  14. Für Schäden an den Sprunggeräten und sonstigen Einrichtungen des Vereines kommt der betreffende Reiter/Fahrer und/oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort dem Vorstand zu melden.
  15. Die Benutzung der Anlage ist Fremdreitern nur mit Zustimmung des Vorstandes erlaubt.
  16. Für alle Pferde, die auf die Anlage gebracht werden ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen, durch Vorlage der Police und der letzten Beitragsquittung, dem Vorstand nachzuweisen.
  17. Das Freilaufenlassen von Pferden in der Halle, auf dem Springplatz und auf dem Dressurplatz ist nicht gestattet.
  18. Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen „Haftungsrisiko obliegt dem Halter“.
  19. Die Lichtanlagen sind sparsam einzusetzen und bei Verlassen der Bahn auszuschalten.
  20. Alle aktiven Reiter sind gehalten die Bahn in Ordnung zu halten und die Reinigung der Gänge vorzunehmen. Pferdemist ist sofort zu entfernen. In der Reitbahn besteht Rauchverbot. Nach der Hallenbenutzung ist jeglicher Müll zu entfernen. Flaschen, Tassen, Papier und leere Tüten sind für Mensch und Tier ein großes Unfallrisiko.
  21. Der Vorstand behält sich das Recht vor, die Anlage oder einzelnen Reit- u. Fahrbahnen vorübergehend für die allgemeine Nutzung zu sperren, um besondere Veranstaltungen durchzuführen. Die Bekanntgabe erfolgt über einen Aushang am „Schwarzen Brett“.
  22. Jeder der die Anlage betritt, unterwirft sich dieser Ordnung und haftet für die angerichteten Schäden gegenüber dem Verein.
  23. Wer trotz Verwarnung gegen diese Ordnung verstösst kann von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden.
  24. Der Vorstand besitzt das Hausrecht.