
Mitgliedschaft
Satzung
Beiträge
–— Die Beiträge werden für das Jahr 2024 voraussichtlich abweichen, da uns keine Anlage mehr zur Verfügung steht. —-
- Keine Eintrittsgebühr
- aktive Reiterinnen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
- Jahresbeitrag 55,- Euro
- Anlagennutzung 80,- Euro
- kein Elternteil aktiv, nur die Kinder sind aktiv
- Jahresbeitrag 55,- Euro
- Anlagennutzung 55,- Euro (für das 1. Kind)
- Anlagennutzung 30,- Euro (für jedes weitere Kind)
- Ehepaar mit Kindern, aktiv
- Jahresbeitrag 80,- Euro (für alle)
- Anlagennutzung 80,- Euro (je Elternteil)
- Anlagennutzung 55,- Euro (für das 1. Kind)
- Anlagennutzung 30,- Euro (für jedes weitere Kind)
- ein Elternteil mit Kindern aktiv
- Jahresbeitrag 55,- Euro (für alle)
- Anlagennutzung 80,- Euro (für ein Elternteil)
- Anlagennutzung 55,- Euro (für das 1. Kind)
- Anlagennutzung 30,- Euro (für jedes weitere Kind)
- passive Mitglieder
- Jahresbeitrag 55,- Euro
- Mitglieder,die das 65. Lebensjahr erreicht haben,und 20 Jahre dem Verein angehören
- sind beitragsfrei.
- Außenanlagen und Reithallennutzung
- dürfen nur genutzt werden, wenn die Anlagennutzungsgebühr bezahlt wird. Eine Mitgliedschaft ist Grundvoraussetzung, um diese Regelung in Anspruch zu nehmen.
(Ausgenommen Mannschaftstraining und Lehrgänge.)
- dürfen nur genutzt werden, wenn die Anlagennutzungsgebühr bezahlt wird. Eine Mitgliedschaft ist Grundvoraussetzung, um diese Regelung in Anspruch zu nehmen.