Wichtig!
Bitte sendet eure Eintrittserklärungen oder Kündigungen IMMER an unsere erste Vorsitzende! Die Adresse des Vereins ist nicht mehr aktuell und Postversand KOMMT NICHT AN! Es ist auch kein Briefkasten vorgesehen. Bitte nutzt daher die Privatanschrift unserer ersten Vorsitzenden (obenstehend). Wer sicher gehen möchte, versendet seine Post via Einschreiben. Vielen Dank.
Mitgliedschaft
Satzung
Beiträge
–— Für das Jahr 2024 wird lediglich der Jahresbeitrag eingezogen, da keine Halle und damit keine Anlage mehr genutzt werden kann. —-
- Keine Eintrittsgebühr
- aktive Reiterinnen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
- Jahresbeitrag 55,- Euro
- Anlagennutzung 80,- Euro
- kein Elternteil aktiv, nur die Kinder sind aktiv
- Jahresbeitrag 55,- Euro
- Anlagennutzung 55,- Euro (für das 1. Kind)
- Anlagennutzung 30,- Euro (für jedes weitere Kind)
- Ehepaar mit Kindern, aktiv
- Jahresbeitrag 80,- Euro (für alle)
- Anlagennutzung 80,- Euro (je Elternteil)
- Anlagennutzung 55,- Euro (für das 1. Kind)
- Anlagennutzung 30,- Euro (für jedes weitere Kind)
- ein Elternteil mit Kindern aktiv
- Jahresbeitrag 55,- Euro (für alle)
- Anlagennutzung 80,- Euro (für ein Elternteil)
- Anlagennutzung 55,- Euro (für das 1. Kind)
- Anlagennutzung 30,- Euro (für jedes weitere Kind)
- passive Mitglieder
- Jahresbeitrag 55,- Euro
- Mitglieder,die das 65. Lebensjahr erreicht haben,und 20 Jahre dem Verein angehören
- sind beitragsfrei.
- Außenanlagen und Reithallennutzung
- dürfen nur genutzt werden, wenn die Anlagennutzungsgebühr bezahlt wird. Eine Mitgliedschaft ist Grundvoraussetzung, um diese Regelung in Anspruch zu nehmen.
(Ausgenommen Mannschaftstraining und Lehrgänge.)
- dürfen nur genutzt werden, wenn die Anlagennutzungsgebühr bezahlt wird. Eine Mitgliedschaft ist Grundvoraussetzung, um diese Regelung in Anspruch zu nehmen.